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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 655

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes v. (BGBl 2010 I S. 668) sieht ab u. a. folgende Änderungen bei der KraftSt vor:

  • [i] Steuerbefreiungen Die befristete Steuerbefreiung für Diesel-Pkw der Euro-6-Abgasstufe im Wert von maximal 150 € pro Fahrzeug muss aus europarechtlichen Gründen auf Erstzulassungen vom  bis  beschränkt werden. Für Erstzulassungen vom bis zum gilt Vertrauensschutz, d. h. die Halter können für diese Fahrzeuge die Steuerbefreiung ab beantragen.

  • Die Steuerbefreiung von Milchfahrzeugen wird erweitert: Sie gilt auch dann, wenn die Fahrzeuge Gewebeproben zur Tierseuchenbekämpfung transportieren.

  • [i] Trikes/Quads Künftig handelt es sich bei den sog. Trikes und Quads um eine eigenständige Fahrzeuggruppe. Die Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen.

  • [i] Elektro-Pkw Die Besteuerung reiner Elektro-Pkw wird mit dem neuen Gesetz klargestellt: Die Steuer wird nach einer fünfjährigen Steuerbefreiung nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bemessen und gegenüber den in gleicher Weise besteuerten leichten Nutzfahrzeugen um die Hälfte ermäßigt.

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