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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 3200/08

Gesetze: AO § 249 Abs. 1, AO § 322

Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz

Leitsatz

Wendet der Schuldner gegen die Beantragung der Zwangsversteigerung durch die Finanzbehörde ein, dass aufgrund der zum geringsten Gebot gehörenden Belastungen und des Verkehrswertes offensichtlich kein zur teilweisen Befriedigung führender Verwertungserlös zu erzielen sei, so handelt die Finanzbehörde ermessensfehlerhaft, wenn sie unter Berufung auf das den IXa ZB 233/03 die Einwendungen als irrelevant betrachtet und keine konkreten Aussagen zur Verhältnismäßigkeit ihres Antrages macht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAD-44245

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 02.09.2009 - 11 K 3200/08

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