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BFH 09.12.2009 II R 37/08, StuB 11/2010 S. 445

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten

Die Kosten einer Erbauseinandersetzung sind gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverständige (Bezug: § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Praxishinweise

Nachlassverbindlichkeiten sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG u. a. die Kosten, die den Erben unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehen. Darunter fallen bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft auch die Aufwendungen für die durch einen Sachverständigen vorgenommene Bewertung der Nachlassgegenstände, wenn diese auf der Grundlage der Bewertung in das Alleineigentum einzelner Miterben übertragen werden sollen. Darüber hinaus zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten auch die für die Übertragung...

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