Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 11/2010 S. 447

Umfang des Freistellungsanspruchs des ausscheidenden BGB-Gesellschafters

Der ausgeschiedene BGB-Gesellschafter kann Freistellung nach § 738 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz BGB nur von gemeinschaftlichen Schulden verlangen, d. h. von Verbindlichkeiten der Gesellschaft, für die er analog § 128 HGB haftet. Für Sozialansprüche besteht keine Haftung analog § 128 HGB. Ihm steht daher gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens kein Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprüche einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu ( NWB EAAAD-39423).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen