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NWB direkt Nr. 23 vom Seite 638

Rechte des Immobilien-Vermieters bei Unternehmensinsolvenz des Mieters

Dr. Marcel Krumm und Sarah Wolf

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAD-43918 Der Mietvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Die Insolvenz des Mieters berührt mit ihren insolvenzspezifischen Sonderregelungen damit zwangsläufig die Rechtsstellung des Vermieters sowohl mit Vergangenheits-, Gegenwarts- als auch Zukunftsbezug. Will der Vermieter seine Rechte gegenüber dem Schuldner, dem Verwalter und auch anderen Gläubigern in der Insolvenz effektiv durchsetzen, sind Kenntnisse des Insolvenzrechts und insbesondere der mietinsolvenzrechtlichen Normen unerlässlich.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in NWB 23/2010 S.1842

Bestand des Mietverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

[i]Fortbestand des Mietverhältnisses – Sonderkündigungsrecht des Verwalters bei GewerbemietverträgenDie Eröffnung des Insolvenzverfahrens berührt den Bestand des Mietverhältnisses nicht. Während das Recht des Vermieters zur außerordentlichen Kündigung wegen § 112 InsO gesperrt sein kann, erhält der Verwalter ein Sonderkündigungsrecht, kraft dessen er Gewerbemietverträge mit einer Frist von drei Monaten – wenn nicht eine kürzere Frist vereinbart ist – beenden kann. Bei Wohnraum hat der Verwalter hingegen nur die Möglichkeit, die Enthaftung der Masse von den künftigen Mieten auszusprechen.

Ansprüche des Vermieters – Sicherungsrechte

[i]Insolvenzforderungen und MasseverbindlichkeitenNach der Been...

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