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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 85/08 EFG 2010 S. 1200 Nr. 15

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Vermittlungsgebühren für die Vermittlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind keine vorweggenommenen Werbungskosten

Leitsatz

Vermittlungsgebühren für eine fondsgebundenen Lebensversicherung stellen keine vorweggenommenen WK dar, weil es sich um Aufwendungen handelt, die der Vermögenssphäre und nicht der Erwerbssphäre zuzuordnen sind.

Die Vermittlungsgebühren gehören zu den Anschaffungsnebenkosten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1200 Nr. 15
YAAAD-43909

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2010 - 11 K 85/08

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