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FG Köln 03.03.2010 10 K 212/09, NWB 22/2010 S. 1731

Einkommensteuer | Kindergeld: Ausbildung zur Flugbegleiterin

Eine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist auch die mehrwöchige Vorbereitung auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin. Das FG Köln stellte bei seiner Entscheidung v. 3. 3. 2010 insbesondere darauf ab, dass während der Schulungszeit noch kein Arbeitsverhältnis bestand und kein Lohn bezahlt wurde. Für entscheidungserheblich hielt es außerdem, dass die Tochter der Klägerin die Schulungskosten hätte zurückzahlen müssen, falls sie im Anschluss an die Schulung keinen Arbeitsvertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen hätte. Gerade in diesen Punkten unterscheide sich der Sachverhalt von einer üblichen Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses.

Anmerkung:

Der Senat hat gegen das Urteil die Revision beim BFH zugelassen. Dort ist zu der vergleichbaren Frage, ob ein Trainee-Programm n...

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