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FG München Urteil v. - 7 K 354/09 EFG 2010 S. 1009 Nr. 13

Gesetze: FGO § 40 Abs. 2, AO § 5, EStG § 50a

Zulässigkeit einer Klage gegen eine ins Leere gehende Pfändungsverfügung

Rechtswidrigkeit der Pfändungsverfügung

Leitsatz

1. Der Vollstreckungsschuldner kann solange geltend machen, er sei von Pfändungsverfügungen in seinen Rechten betroffenen, wie die Pfändungsverfügungen nicht aufgehoben oder zurückgenommen worden sind. Das gilt auch dann, wenn die Pfändungen ins Leere gehen, weil die in den angefochtenen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen genannten Forderungen nicht zum Vermögen des Vollstreckungsschuldners gehören.

2. Pfändungen ersichtlich nicht bestehender Forderungen (Pfändungen „ins Blaue hinein”) sind ermessensmissbräuchlich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 384 Nr. 6
EFG 2010 S. 1009 Nr. 13
AAAAD-43661

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FG München, Urteil v. 08.03.2010 - 7 K 354/09

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