Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer Tarnfirma; - Fehlende Unternehmereigenschaft einer Tarnfirma; - Kein Schutz des guten
Glaubens an die Unternehmereigenschaft; - Bei Einbindung in kriminelle Geschäfte jedenfalls bei grober Fahrlässigkeit kein
Vorsteuerabzug; - Zurechnung der Kenntnis bzw. Kennenmüssen eines Geschäftsführers zur vertretenen Gesellschaft; - Voraussetzungen
und Nachweispflichten bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Leitsatz
Hat eine Firma (Tarnfirma) nur die Aufgabe, durch Rechnungsstellung die betrügerischen Absichten der Hintermänner zu verdecken,
kommt ein Vorsteuerabzug aus den Rechnungen nicht in Betracht.
Einer juristischen Person (Tarnfirma) fehlt bei Anwendung der Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft die Selbständigkeit
und damit die Unternehmereigenschaft, wenn sie sich nur als willenloses Werkzeug eines anderen darstellt.
Fehlt es objektiv am Tatbestandsmerkmal der Unternehmereigenschaft, kommt ein Gutglaubensschutz nicht in Betracht.
Fundstelle(n): LAAAD-43653
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 10.11.2009 - II 18/2006
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