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BFH 17.12.2009 VI R 64/08, StuB 10/2010 S. 400

Einkommensteuer | Abzug von Unterhaltsleistungen im Rahmen einer Haushaltsgemeinschaft

(1) Unterhaltsleistungen eines Stpfl. an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin sind ohne Berücksichtigung der sog. Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar (Anschluss an , BStBl 2009 II S. 363). (2) Gehört der Haushaltsgemeinschaft ein unterhaltsberechtigtes Kind an, sind die für Unterhaltsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel um den nach § 32 Abs. 6 Satz 2 EStG bemessenen Mindestunterhaltsbedarf des Kindes zu kürzen. (3) Der Mindestunterhalt ist in Höhe des doppelten Freibetrags für das sächliche Existenzminimum des Kindes anzusetzen. § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt entsprechend zur Anwendung (Bezug: § 33a Abs. 1 EStG; § 1609, § 1603, § 1612a Abs. 1, § 16151 Abs. 3 BGB).

Praxishinweise

Da bei einer Haushaltsgemeinschaft von nichtehelichen Partnern von einem gemei...

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