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NWB Nr. 21 vom Seite 1706

Steuerberatungskosten als Sonderausgaben oder Hilfe durch das Finanzamt?

Bürokratieabbau so schnell wie möglich und praxisnah!

Oliver Christian Schroen

[i]BFH, Urteil v. 4. 2. 2010 - X R 10/08 NWB MAAAD-40997 Seit dem scheint festzustehen: „Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen” und „Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen.” [i]Weber-Grellet, NWB 21/2010 S. 1670Ob diese Rechtsansicht ggf. vom BVerfG einmal anders beurteilt werden wird, kann dahinstehen. Darauf zu warten, kann aber kein praktikabler Weg sein.

I. Zuziehung eines Steuerberaters ist freie Entscheidung

[i]Hilfeleistung in SteuersachenJedem Steuerpflichtigen steht es frei, sich bei seinen steuerlichen Erklärungspflichten helfen zu lassen. Hierfür stehen ihm die nach dem Steuerberatungsgesetz zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugten Personen zur Verfügung. Dies sind insbesondere Steuerberater, welche hierfür allerdings gemäß der Steuerberatergebührenverordnung abrechnen müssen. Alternativ kann sich der Steuerpflichtige von der Finanzbehörde begrenzt helfen lassen, die für diese Hilfe – außer in Fällen der verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 ff. AO – keine Gebühr erheben darf. So hat sich auch...

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