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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 377/09 EFG 2010 S. 1366 Nr. 16

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 1

Vorsteuerabzug für Carporterweiterung wegen Bau einer Photovoltaikanlage

Leitsatz

  1. Für Aufwendungen anlässlich der Erweiterung eines Carports, der selbst nicht unternehmerisch genutzt wird, und dessen Erweiterung lediglich wegen der Errichtung einer Photovoltaikanlage erfolgt, kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

  2. Auch wenn der Stpfl. bezogen auf den Betrieb der Photovoltaikanlage Unternehmer i. S. des § 2 Abs. 1 UStG ist, erfolgt die Erweiterung des Carports nicht für das Unternehmen Photovoltaikanlage. Es fehlt damit am unmittelbaren und direkten Zusammenhang zwischen der Eingangsleistung und dem Unternehmen.

  3. Die Photovoltaikanlage steht auch nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude (Carport).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1366 Nr. 16
UStB 2010 S. 299 Nr. 10
MAAAD-43229

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.12.2009 - 16 K 377/09

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