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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 347/09 EFG 2010 S. 1258 Nr. 15

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 3 Abs. 9

Die an eine Komplementär-GmbH gezahlte Haftungsvergütung ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig

Leitsatz

  1. Die Übernahme der Haftung für eine GmbH & Co. KG durch die Komplementär-GmbH gegen Erhalt einer Vergütung stellt eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.

  2. Auch wenn die Übernahme der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH kraft Gesetzes aus ihrer Gesellschafterstellung folgt, steht das umsatzsteuerrechtlich der Annahme eines Leistungsaustausches nicht entgegen. Demgemäß ist die an die Komplementär-GmbH gezahlte Haftungsvergütung umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1118 Nr. 18
EFG 2010 S. 1258 Nr. 15
GmbHR 2010 S. 780 Nr. 14
KÖSDI 2010 S. 17113 Nr. 9
UStB 2010 S. 204 Nr. 7
UStB 2010 S. 269 Nr. 9
CAAAD-43228

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.02.2010 - 16 K 347/09

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