Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Braunschweig 23.02.2010 Ws 17/10, NWB 20/2010 S. 1586

Berufsrecht | Bestechlichkeit von Ärzten bei Annahme von Zuwendungen

Niedergelassene Ärzte werden u. a. von Pharmaunternehmen, Apothekern und Sanitätshäusern umworben, weil diese von deren Verschreibungen abhängig sind. Mediziner, die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind, können sich allerdings wegen Bestechlichkeit (§ 299 StGB) strafbar machen, wenn sie Zuwendungen von Pharmareferenten annehmen. Im konkreten Fall ging es um einen Apotheker, der einem Arzt den Umbau seiner Praxis finanziert und ihm monatlich Zuschüsse zu dessen Mietkosten gezahlt hatte. Als er dies beim Finanzamt als Betriebsausgaben absetzte, schaltete die Finanzverwaltung die Staatsanwaltschaft ein.

Anmerkung:

Die Entscheidung des Gerichts steht bislang allein. Inzwischen haben aber verschiedene Staatsanwaltschaften in Niedersachsen und Bayern Ermittlungen eingeleitet. Bei Aufmerksamkei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen