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NWB Nr. 20 vom Seite 1589

Musterinformation für Verbraucherdarlehen

[i] BMJ, Presseinformation v. 24. 3. 2010 Die Bundesregierung hat am einen Gesetzentwurf (vgl. BT-Drucks. 17/1394) zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge vorgelegt; der Bundesrat hat am im Wesentlichen zustimmend dazu Stellung genommen.

Muster für die Widerrufsinformation mit Gesetzesrang

[i]Ziel: Rechtssicherheit für DarlehensnehmerKernstück des Vorhabens ist das Muster einer Widerrufsinformation von Kreditinstituten für Verbraucher. Das Muster muss spätestens ab dem darüber informieren, wie lang die Frist für einen Widerruf dauert, wann sie beginnt und welche Folgen sie hat. [i]Anwendung durch Darlehensgeber ist freiwillig Wenn der Darlehensgeber das (fakultative) Muster übernimmt, sollen die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsinformation als erfüllt gelten. Die Musterinformation soll den Rang eines formellen Gesetzes erhalten (Anlage zu Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB). Ob durchschnittlichen Verbrauchern die Rechtslage mittels des – je nach Art des Vertrags und der Form des Vertragsschlusses – aus unterschiedlichen Textbausteinen zusammengesetzten Musters tatsächlich allgemeinverständlich vor Augen geführt wird, ist im Entwurfsstadium bezweifelt worden (s. Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands v. ).

Änderungen im neuen Verbrauch...

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