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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1029/09

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, HGB § 255

Verlorene Abschlagszahlung wegen Insolvenz des Bauträgers keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Kosten für eine erneute Planung wegen Insolvenz des Bauträgers sind Herstellungskosten des Gebäudes.

Die Verwirklichung des jeder rechtsgeschäftlichen Verpflichtung immanenten Risikos einer Leistungsstörung ist nicht außergewöhnlich.

Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1310 Nr. 22
DStRE 2011 S. 146 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2010 S. 1490
DAAAD-42769

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.03.2010 - 2 K 1029/09

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