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§ 50 SME-IFRSs für kleine und mittelgroße Unternehmen
1 Überblick
1 Nach mehr als sechs Jahren Bearbeitungszeit hat der IASB am den Bilanzierungsstandard IFRS for Small and Medium-sized Entities (kurz: SME) veröffentlicht.
Der Standard enthält vor allem
zahlreiche Erleichterungen (durch die Streichung von Wahlrechten aber auch Einschränkungen) In Bilanzierung, Bewertung, Ausweis und Konsolidierung (Rz 7)
eine (noch allgemeinem Urteil nicht weit genug reichende) Reduktion der Anhangsangaben.
2Die praktische Bedeutung der SME-IFRSs in Deutschland ist gering: Sie können nur freiwillig, ohne befreiende Wirkung von gesetzlichen Rechnungslegungspflichten zur Anwendung gelangen. Ein Anreiz zur freiwilligen Anwendung der SME-IFRS besteht kaum, weil
sie weder eine Grundlage der Steuerbilanzierung liefern noch der Feststellung des gesellschaftsrechtlich ausschüttungsfähigen Gewinns (fehlende Zahlungsbemessungsfunktion) dienen,
ihnen im Hinblick auf die verbleibende Informationsfunktion im Verhältnis zu den full IFRS der Makel der „B-Klasse” anhaftet.
Angesichts dieser geringen praktischen Relevanz aus deutscher Sicht fällt auch unsere Kommentierung kurz aus.