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BFH 23.02.2010 II R 42/08, StuB 9/2010 S. 367

Mitunternehmerinitiative bei Übertragung eines Kommanditanteils auf einen anderen Kommanditisten unter Vorbehalt eines Nießbrauchs sowie der Stimm- und Verwaltungsrechte?

(1) Der schenkweise Erwerb eines Kommanditanteils unterfällt nur dann § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 i. V. mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG, wenn die Mitunternehmerstellung durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt wird. (2) Es reichte daher nicht aus, wenn dem Erwerber hinsichtlich des erworbenen Kommanditanteils nur deshalb Mitunternehmerinitiative zukäme, weil er bereits Kommanditist der KG war, d. h wenn sich seine bisherige Mitunternehmereigenschaft wegen Unteilbarkeit der Mitgliedschaft auf den hinzuerworbenen Anteil erstrecken sollte (Bezug: § 13a Abs. 1, 2 und 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG).

Praxishinweise

Ist der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft bereits vor dem Erwerb Gesellschafter der Gesellschaft gewesen, geht der erworbene Anteil nach herkömmlicher Meinung in einer einheitlichen Mitgliedschaft mit der b...

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