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StuB 9/2010 S. 365

BStBK – Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen

Die Bundeskammerversammlung der BStBK hat am die vollständig überarbeitete „Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung S. 366von Jahresabschlüssen” beschlossen. Die neue Fassung berücksichtigt die Entwicklung in der Rechnungslegung und die heutigen Qualitätsanforderungen. Diese Verlautbarung ersetzt die Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater vom 22./. Sie ist anzuwenden bei Erstellungen von Jahresabschlüssen für Berichtszeiträume, die nach dem beginnen. Auf frühere Berichtszeiträume kann diese Verlautbarung angewandt werden.

Der Volltext der Verlautbarung ist unter www.bstbk.de abrufbar.

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