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BAG 04.05.2010 9 AZR 184/09, NWB 19/2010 S. 1498

Arbeitsrecht | Schadensersatz des Arbeitgebers wegen unrichtiger Auskunft

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem Angestellten den sog. Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe versagt. Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor auf ausdrückliche Frage im Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im Blockmodell mitgeteilt, die Altersteilzeitarbeit führe in der Freistellungsphase nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen. Diese Auskunft war falsch. Der Mitarbeiter konnte aber nicht darlegen, dass er ohne die Pflichtverletzung am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen könn...

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