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Personalverpflegung mit Belegschaftsrabatt auf Flusskreuzfahrtschiff
Nichtsteuerbare Zuwendung im betrieblichen Interesse oder steuerpflichtiger Arbeitslohn?
[i]BFH, Urteil v. 21. 1. 2010 - VI R 51/08 NWB ZAAAD-40102 Unentgeltlich oder verbilligt überlassene Mahlzeiten sind grds. als Sachbezug steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie dem Arbeitnehmer „für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst” gewährt werden (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). In diesem Fall können eine Pauschalbesteuerung (§ 40 EStG) und Freibeträge (§ 3 Nr. 16 EStG und § 8 Abs. 3 EStG) in Betracht kommen. Ausnahmsweise sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, wenn sie im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse zugewendet werden und damit nicht vorrangig die Arbeitsleistung entgelten sollen.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB BAAAB-05698 der infoCenter-Beitrag „Sachbezüge” aufrufbar.
I. Problem des Falls
[i]Sachbezug oder nichtsteuerbare Zuwendung?Sachbezug oder nichtsteuerbare Zuwendung? Der BFH hatte mit Urteil v. - VI R 51/08 NWB ZAAAD-40102 über die lohnsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Verpflegung von Besatzungsmitgliedern eines Flusskreuzfahrtschiffs zu entscheiden. Das Finanzamt war der Auffassung, die Verpflegung sei als Sachbezug lohnsteuerpflichtig, während die Klägerin, als Arbeitgeberin, von einer nichtsteuerbaren Zuwendung im überwiegend eigenbetrieblichen I...