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Neue Grundsätze für wiederkehrende Leistungen
Änderungen durch den vierten Rentenerlass des BMF
Nach den „Rentenerlassen” aus den Jahren 1996, 2002 und 2004 ist nunmehr am als Reaktion auf die zum in Kraft getretenen Gesetzesänderungen innerhalb von 15 Jahren der vierte Anwendungserlass zur Behandlung von Übertragungsvorgängen gegen wiederkehrende Leistungen bekannt gegeben worden. Die wesentlichen Eckpunkte werden nachfolgend erörtert.
Zeitlicher Anwendungsbereich
Der vierte Rentenerlass soll auf Vermögensübertragungen gegen wiederkehrende Leistungen angewendet werden, wenn der Übertragungsvertrag nach dem geschlossen wurde; bei Altverträgen verfährt die Verwaltung weiter nach dem dritten Rentenerlass (, BStBl 2004 I S. 922).
Übertragungsvorgänge ab dem
Übertragungsvorgänge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen führen seit der Änderung zum durch das JStG 2008 v. (BGBl 2007 I S. 3150) nur noch dann zu privaten Versorgungsleistungen und einem Sonderausgabenabzug bzw. beim Empfänger zu sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 1 EStG), wenn ein (Teil-)Betrieb, ein Mitunternehmeranteil oder mindestens 50 % der Anteile an einer GmbH übergeben werden und der Übernehmer die Geschäftsführung an der GmbH übernimmt (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG); andere Wirtschaftsgüt...