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FG München Urteil v. - 12 K 2218/09 EFG 2010 S. 1056 Nr. 13

Gesetze: EStG 2002 Fassung: § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a AufenthG§ 23 Abs. 3 AufenthG§ 25 Abs. 5 AuslG § 30

Neuregelung des Kindergeldanspruchs für geduldete Ausländer verfassungsgemäß

kurze Unterbrechungen im Aufenthaltsstatus unschädlich

Leitsatz

1. Die Neuregelung des Kindergeldanspruchs für Ausländer nach § 62 Abs. 2 EStG in der Fassung vom ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber handelte im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums, als er typisierend gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG einen Daueraufenthalt erst bei einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Integration in den Arbeitsmarkt unterstellte.

2. Der dreijährige Aufenthalt i. S. d. § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG muss nicht ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet sein. Aus der Tatsache, dass ein dreijähriger legaler Aufenthalt in Deutschland mit zum Kriterium dafür gemacht wurde, den voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland zu prognostizieren, kann nicht gefolgert werden, dass bereits bei kurzen Unterbrechungen im Aufenthaltsstatus diese Prognose zwingend erschüttert sein sollte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 1056 Nr. 13
MAAAD-42296

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FG München, Urteil v. 23.02.2010 - 12 K 2218/09

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