Einlage der Wirtschaftsgüter einer irrtümlich als gewerblich geprägte Gesellschaft behandelten GmbH & Co. GbR in eine KG zum
Teilwert und nicht zum Buchwert trotz ursprünglichen Antrags auf Anwendung der Billigkeitsregelung der Verwaltung
Leitsatz
Bei der Umwandlung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. GbRmbH, welche bis 1999 nach ständiger Rechtsprechung als gewerblich
geprägt beurteilt worden war, in eine GmbH & Co. KG, sind die bis zur Umwandlung im Gesamthandsvermögen der GbR befindlichen
Vermögensgegenstände gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Nr. 5 EStG in das Betriebsvermögen der KG einzulegen. Auch ein entsprechend
den /00, BStBl I 2000, 1198 und v. , IV A 6-S 2240-49/01, BStBl I 2001,
614 gestellter Antrag steht dem grundsätzlich nicht entgegen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2010 S. 1528 Nr. 25 DStRE 2011 S. 401 Nr. 7 EFG 2010 S. 1022 Nr. 13 CAAAD-42295
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