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FG München Urteil v. - 1 K 264/07 EFG 2010 S. 1022 Nr. 13

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5EStG § 6 Abs. 1 Nr. 6EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2EStH 1999 H 138s. 6

Einlage der Wirtschaftsgüter einer irrtümlich als gewerblich geprägte Gesellschaft behandelten GmbH & Co. GbR in eine KG zum Teilwert und nicht zum Buchwert trotz ursprünglichen Antrags auf Anwendung der Billigkeitsregelung der Verwaltung

Leitsatz

Bei der Umwandlung einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. GbRmbH, welche bis 1999 nach ständiger Rechtsprechung als gewerblich geprägt beurteilt worden war, in eine GmbH & Co. KG, sind die bis zur Umwandlung im Gesamthandsvermögen der GbR befindlichen Vermögensgegenstände gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Nr. 5 EStG in das Betriebsvermögen der KG einzulegen. Auch ein entsprechend den /00, BStBl I 2000, 1198 und v. , IV A 6-S 2240-49/01, BStBl I 2001, 614 gestellter Antrag steht dem grundsätzlich nicht entgegen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1528 Nr. 25
DStRE 2011 S. 401 Nr. 7
EFG 2010 S. 1022 Nr. 13
CAAAD-42295

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FG München, Urteil v. 27.01.2010 - 1 K 264/07

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