Einkommensteuerfestsetzung kein Grundlagenbescheid für Verlustfeststellung nach § 10d Abs. 3 EStG 1990
Verlustfeststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist
Leitsatz
1. Der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres ist kein Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte
Feststellung des Verlustabzugs gem. 10d Abs. 3 EStG 1990. Das Verfahren zur Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs ist
insoweit ein selbstständiges Verfahren, dessen Gegenstand die eigenständige Berechnung des verbleibenden Verlustabzugs ist.
2. Der Ablauf der Feststellungsfrist steht gem. § 181 Abs. 5 AO dem Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach § 10d
Abs. 3 EStG 1990 so lange nicht entgegen, wie diese Feststellung für künftige Einkommensteuerfestsetzungen von Bedeutung ist.
Es genügt, wenn sich die Feststellung in einem der Folgejahre auswirkt. Erforderlich ist jedoch ein Hinweis i. S. d. § 181
Abs. 5 S. 2 AO.
Fundstelle(n): EAAAD-42290
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.09.2009 - 15 K 15176/09
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