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BSG 19.03.2010 B 12 KR 4/09 R, NWB 18/2010 S. 1403

Sozialrecht | Einnahmen aus der Lebensversicherung als beitragspflichtige Einnahme trotz Auszahlung an Dritten

Kapitalerträge aus einer Lebensversicherung sind als beitragspflichtige Einnahmen zum Lebensunterhalt in der freiwilligen Krankenversicherung zu berücksichtigen, selbst wenn sie aufgrund einer bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags abgeschlossenen Sicherungsabtretung nicht an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wurden, sondern an den Sicherungsnehmer (hier: eine Bank). Erfolglos geklagt hatte ein hauptberuflich selbständiger Immobilienmakler gegen die Krankenkasse, bei der er freiwillig versichert war. Ansprüche aus einer [i]Zur Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte s. Eilts, NWB 2010 S. 279Kapitallebensversicherung hatte der Kläger zur Sicherung eines Darlehens an eine Bank abgetreten; nach Kündigung der Lebensversicherung wurden zur Tilgung des Darlehens an diese fast 24.000 € ausgezahlt. Die Krankenversicherung durfte diese Summe –...

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