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FG Köln 22.12.2009 1 K 3559/06, NWB 18/2010 S. 1394

Einkommensteuer | Beratungshonorar im Zusammenhang mit der Steueramnestie nicht abzugsfähig

Steuerpflichtige, die von der Steueramnestie Gebrauch gemacht haben, können hierbei angefallene Beratungskosten nicht steuermindernd geltend machen. Dies hat das FG Köln in seinem Urteil v. entschieden. Bei der Berechnung der Amnestiesteuer habe der Gesetzgeber einen großzügigen Abschlag auf die steuerpflichtigen Einnahmen gewährt. Mit diesem Abschlag seien nach Auffassung des Gerichts alle Aufwendungen, die mit den nacherklärten Einnahmen im Zusammenhang stehen, pauschal abgegolten. Dies betreffe nicht nur typische Werbungskosten oder Betriebsausgaben, die bei der Einkünfteerzielung angefallen seien, sondern auch das Beraterhonorar für die Erstellung der Amnestieerklärung.

Anmerkung:

Der Senat tritt mit seinem Urteil einer Entscheidung des NWB GAAAC-91167 so...

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