Arbeitshilfe Oktober 2010

Aufwendungen für den Diensthund eines Polizei-Hundeführers als Werbungskosten - Mustereinspruch

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Sind Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den ihm zugewiesenen landeseigenen Diensthund, dessen private Verwendung nach der Dienstvorschrift untersagt ist, als Werbungskosten zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB VAAAD-42027