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FG Köln Urteil v. - 7 K 4391/07 EFG 2010 S. 895 Nr. 11

Gesetze: FGO § 155, EStG § 20 Abs 1 Nr 6, FGO § 40 Abs 2, ZPO § 227 Abs 1

Finanzgerichtliches Verfahren:

Keine Terminverlegung wegen nicht wahrgenommener Akteneinsicht

Leitsatz

1) Ein Anspruch auf Terminverlegung bzw. Vertagung besteht nicht, wenn einem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit zur Akteneinsicht geboten wurde, dieser hiervon aber keinen Gebrauch gemacht hat.

2) Die Gesellschafter einer Personengesellschaft sind nicht befugt, eine gegen die Personengesellschaft gerichtete Prüfungsanordnung zur Prüfung der einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte anzufechten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 895 Nr. 11
DAAAD-42020

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Online-Dokument

FG Köln, Urteil v. 20.01.2010 - 7 K 4391/07

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