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Track 26 | Kinderbetreuungskosten: Abzugsfähigkeit bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Sind bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung und Topfwirtschaft die Kinderbetreuungskosten beim Lebensgefährten und Kindesvater abzugsfähig, wenn die Mutter den Betreuungsvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat und die Aufwendungen von ihrem Konto abgeflossen sind? Diese Frage muss der BFH entscheiden. Das anhängige Verfahren nehmen wir zum Anlass, auf den aktuellen Vorläufigkeitsvermerk zu Kinderbetreuungskosten hinzuweisen.
Neues zu berichten gibt es, was den Abzug von Kinderbetreuungskosten angeht. Auf dem Prüfstand beim Bundesfinanzhof steht ein für unverheiratete Eltern positives Urteil des Thüringer Finanzgerichts. Das Aktenzeichen lautet: .
Die Richter aus Gotha haben entschieden: Wenn nicht verheiratete Eltern in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und gemeinsam wirtschaften, dann spielt es steuerlich keine Rolle: Wer hat den Betreuungsvertrag unterzeichnet? Und: Von welchem Konto wurden die Kinderbetreuungskosten gezahlt? Im Streitfall hatte die Mutter den Vertrag im eigenen Namen abgeschlossen und die Kosten von ihrem Konto beglichen. Der Vater aber hatte sie steuerlich geltend gemacht un...