Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69121-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59351-2

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

3. Steuerausländer mit Inlandsbeziehungen

Im Abschn. VIII des Einkommensteuergesetzes knüpfen die §§ 49 bis 50a EStG an die Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht an. Im Einzelnen regelt § 49 EStG, welche Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG unterliegen; § 50 EStG regelt die Besonderheiten von Einkünfteermittlung, zu versteuerndem Einkommen, Tarif und Steuerabzug; § 50a sichert als Verfahrensvorschrift eine Besteuerung der beschränkt Steuerpflichtigen durch Steuerabzug.

Ist eine Person nicht unbeschränkt steuerpflichtig, muss geprüft werden, inwieweit eine beschränkte Steuerpflicht in Frage kommt. Nach § 1 Abs. 4 EStG unterliegen natürliche Personen, die im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben der beschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn sie inländische Einkünfte i. S. des § 49 EStG haben.

Damit inländische Einkünfte vorliegen, muss nach dem Territorialprinzip ein zusätzliches Anknüpfungsmerkmal für die Besteuerung im Inland – der sog. Inlandsbezug – hinzutreten:

  • für gewerbliche Einkünfte ist dies eine Betriebsstätte (Betriebsstättenprinzip),

  • bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietungseinkünften und Erträge aus Kapitalvermögen bei di...