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NWB-BB Nr. 5 vom Seite 152

Der „Notfallkoffer” für Unternehmer

Vorkehrungen für den Ernstfall kommen auch bei Kreditverhandlungen gut an

von Dipl.-Betriebsw. Walter Dinger, Solingen

Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn erfolgen etwa ¼ der Unternehmensübertragungen in Deutschland aufgrund von Unfall, Krankheit oder Tod des Firmenchefs. Haben Ihre Mandanten für diese Fälle Vorsorge getroffen? Falls nicht, sollten Sie ihnen dringend dazu raten. Denn der plötzliche Ausfall des Chefs kann gerade in mittelständischen Unternehmen, in denen die Inhaber oft alle wichtigen Entscheidungen selbst treffen, schnell in einer Katastrophe enden. Dabei genügt i. d. R. schon ein „Notfallkoffer”, um die Existenz des Betriebs im Falle eines Falles zu sichern. Und auch ein weiteres Argument spricht für die Erstellung eines Notfallkoffers: Bei der Kreditvergabe von Banken fließen Vorkehrungen des Unternehmers positiv in die Bonitätsbewertung ein.

I. Was gehört in einen Notfallkoffer?

In der Praxis hat es sich bewährt, einen Notfallkoffer zu erstellen, in dem nicht nur alle wichtigen Informationen, Anweisungen und Unterlagen in Kopie, sondern auch Schlüssel, PINs oder Zugangscodes enthalten sind. Der Notfallkoffer sollte mindestens einmal pro Jahr oder bei konkreten Anlässen, wie z. B. Vertragsänderungen oder neuen Großa...

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