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EuGH 15.04.2010 C-511/08, NWB 17/2010 S. 1320

Kaufvertragsrecht | Händler trägt bei Fernabsatzvertrag stets Kosten der Hinsendung

Verbrauchern, die einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerrufen, dürfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden. Bei Widerruf und Rückabwicklung der Leistungen zahlt der Käufer (als Verbraucher) allenfalls die Kosten der Rücksendung.

Anmerkung:

Bei Kaufverträgen im Fernabsatz darf der Käufer nach der Fernabsatz-Richtlinie (RL 97/7/EG) den Vertrag innerhalb einer Frist von mindestens sieben Werktagen (in Deutschland binnen zwei Wochen, § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB) ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Der Verkäufer hat im Anschluss alle Zahlungen des Käufers kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Warenrücksendung. Während dies für die Rücksendung normiert ist, fehlt für die Hinsendung in den §§ 312b312d, 355, 357 BGB e...

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