Arbeitshilfe August 2012

Herstellung neuer Endprodukte aus Sekundärrohstoffen kein Recycling - Mustereinspruch

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Ist Bauschuttrecycling auf Kundenbaustellen mit mobilen Brechern (Recyklate bleiben beim Auftraggeber - ohne Einflussnahmemöglichkeit auf die Weiterverarbeitung) ein Verarbeitendes Gewerbe nach Abschnitt D Unterklasse 37.20.5 der WZ 2003 oder hat nach der Klassifikation die Zuordnung in den Abschnitt C, Unterabschnitt CB „Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau” in die Wirtschaftsklasse 14.21.0 zu erfolgen? - Einordnung durch das Statistische Landesamt als Verwaltungsakt/Grundlagenbescheid?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB RAAAD-41159