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FG Köln Urteil v. - 14 K 4094/08

Gesetze: Anlage zu § 12 Abs 2 Nr 1 und 2 Nr 52 Buchst. b Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur (KN) Unterposition 9021.19 UStG § 12 Abs 2 Nr 1

Umsatzsteuer

Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei medizinisch-technischen Produkten (Titanwendel)

Leitsatz

Titanwendel sind keine "künstlichen Gelenke" i.S.d. Nr 52 Buchst. a der Anlage zu § 12 Abs 2 Nr 1 UStG und unterliegen damit nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Titanwendel stellen kein Implantat dar, welches dazu geeignet und bestimmt ist, die Funktion des natürlichen Gelenks möglichst vollständig zu erfüllen. Es handelt sich dabei lediglich um künstliches Material zur Stabilisierung von Humerusfrakturen.

Fundstelle(n):
VAAAD-41136

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 20.01.2010 - 14 K 4094/08

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