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BFH 04.02.2010 X R 10/08, NWB 16/2010 S. 1193

Einkommensteuer | Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. (2) Der Gesetzgeber war nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die Neuregelung (Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.) verletzt weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip; auch der Gleichheitssatz wird nicht verletzt. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.

Anmerkung:

Das 2006 durch Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F. geschaffene Abzugsverbot für private Steuerberatungskosten entspricht früherer Rechtslage (bis 1965) und sollte nach dem Willen der christlich-liberalen Regierungskoalition wieder rü...

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