BilMoG in Beispielen

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61811-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60581-9

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BilMoG in Beispielen (1. Auflage)

S. 68 S. 69S. 703. Kapitel: Passiva

3.1 Eigene Anteile

3.1.1 Rechtsgrundlage

§ 272 Eigenkapital

[. . .]

(1a) 1Der Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen ist in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen. 2Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. ³Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, sind Aufwand des Geschäftsjahres.

(1b) 1Nach der Veräußerung der eigenen Anteile entfällt der Ausweis nach Absatz 1a Satz 1. 2Ein den Nennbetrag oder den rechnerischen Wert übersteigender Differenzbetrag aus dem Veräußerungserlös ist bis zur Höhe des mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betrages in die jeweiligen Rücklagen einzustellen. ³Ein darüber hinausgehender Differenzbetrag ist in die Kapitalrücklage gemäß Absatz 2 Nr. 1 einzustellen. 4Die Nebenkosten der Veräußerung sind Aufwand des Geschäftsjahrs.

[. . .]

3.1.2 Inhalt der Regelung
Merke

Durch das BilMoG entfällt die Aktivierung eigener Anteile und es muss verpflichtend ein (Netto-) Ausweis auf der Passivseite erfolgen. ...