BilMoG in Beispielen

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61811-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60581-9

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BilMoG in Beispielen (1. Auflage)

S. 256 S. 2578. Kapitel: Besonderheiten beim Übergang

8.1 Erstmalige Anwendung der Neuregelungen

8.1.1 Rechtsgrundlage

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Deregulierende Vorschriften mit erstmaliger Anwendung auf Abschlüsse für nach dem beginnende Geschäftsjahre
Vorschriften, die aus der Umsetzung von EU-Richtlinien resultieren und erstmalig auf Abschlüsse für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind
Vorschriften, die unter die verpflichtende erstmalige Regelanwendung auf Abschlüsse für nach dem beginnende Geschäftsjahre fallen
Sonderregelungen hinsichtlich der Anwendung der §§ 324, 340k Abs. 5, 341k Abs. 4 HGB zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses, die erstmals ab dem anzuwenden sind
Vorschriften, deren letztmalige Anwendung auf Abschlüsse für vor dem beginnende Geschäftsjahre zugelassen ist
Sonderregelung hinsichtlich der Aufhebung des Aktivierungsverbots für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

8.1.2 Inhalt der Regelung
Merke

[i]Art. 66 Abs. 1 EGHGBArt. 66 Abs. 1 EGHGB regelt die erstmalige vorgezogene Anwendung von Vorschriften, die auf die Abänderungsrichtlinie zurückzuführen sind. Die Vorschriften sind erstmals auf nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden: