BilMoG in Beispielen
1. Aufl. 2010
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S. 256 S. 2578. Kapitel: Besonderheiten beim Übergang
8.1 Erstmalige Anwendung der Neuregelungen
8.1.1 Rechtsgrundlage
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Deregulierende Vorschriften mit erstmaliger Anwendung auf Abschlüsse für nach dem beginnende Geschäftsjahre | ||
Vorschriften, die aus der Umsetzung von EU-Richtlinien resultieren und erstmalig auf Abschlüsse für nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind | ||
Vorschriften, die unter die verpflichtende erstmalige Regelanwendung auf Abschlüsse für nach dem beginnende Geschäftsjahre fallen | ||
Vorschriften, deren letztmalige Anwendung auf Abschlüsse für vor dem beginnende Geschäftsjahre zugelassen ist | ||
Sonderregelung hinsichtlich der Aufhebung des Aktivierungsverbots für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens |
8.1.2 Inhalt der Regelung
[i]Art. 66 Abs. 1 EGHGBArt. 66 Abs. 1 EGHGB regelt die erstmalige vorgezogene Anwendung von Vorschriften, die auf die Abänderungsrichtlinie zurückzuführen sind. Die Vorschriften sind erstmals auf nach dem beginnende Geschäftsjahre anzuwenden:
Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen (§ 267 Abs. 1 und 2 HGB),
Befreiung...