Bewirken einer Einlage, Wirksamkeit einer Steuerbilanz
Leitsatz
1) Eine Bilanz, in der eine Einlage des Stpfl. in der Kapitalkontenentwicklung ausgewiesen sowie eine entsprechende Verzinsung
der Kapitalkontos vorgenommen worden ist, ist bzgl. des Einlagenausweises auch dann nicht fehlerhaft i.S.v. § 4 Abs. 2 Satz
1 EStG und berechtigt nicht zu einer Bilanzberichtigung, wenn der Gesellschafter die Bilanz weder unterzeichnet, noch vermeintlich
gesehen und genehmigt hat.
2) Eine Steuerbilanz ist auch ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Handelsrechts zur formellen Feststellung von Jahresabschlüssen
sowie gesellschaftsvertraglicher Verfahrensregelungen wirksam.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 201 Nr. 4 EFG 2010 S. 967 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2011 S. 31 TAAAD-40827
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