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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 293/09 EFG 2010 S. 974 Nr. 12

Gesetze: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Einwilligung in Löschung eines dinglichen Wohnrechts als freigebige Zuwendung

Leitsatz

  1. Die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts kann eine freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG begründen.

  2. Als Schenkung unter Lebenden unterliegt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden der SchSt, soweit der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird.

  3. In objektiver Hinsicht ist hierfür eine Vermögensverschiebung erforderlich; in subjektiver Hinsicht muss der Zuwendende in dem Bewusstsein handeln, die Zuwendung unentgeltlich oder teilunentgeltlich vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 98 Nr. 2
EFG 2010 S. 974 Nr. 12
RAAAD-40806

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.02.2010 - 3 K 293/09

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