Der in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 1 GrStG angeordnete Zerlegungsmaßstab nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Gemeinden
entfallenden Flächengrößen ist zwingend. Das FA hat bei der Neuveranlagung eines im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücks
kein Ermessen, um im Einzelfall einen nicht von den beteiligten Gemeinden vereinbarten, abweichenden Bewertungsmaßstab zur
Anwendung bringen zu können.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2010 S. 9 Nr. 12 DStRE 2010 S. 620 Nr. 10 EFG 2009 S. 1967 Nr. 23 CAAAD-40795
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