Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 1996/08 E EFG 2010 S. 965 Nr. 12

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33a Abs. 1 Satz 1, EStG § 33a Abs. 1 Satz 4, BGB § 1608 Satz 2

Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

  1. Die für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person als außergewöhnliche Belastung maßgeblichen anrechenbaren Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers werden nur dann durch dessen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vermindert, wenn es sich hierbei um nicht verfügbare Beträge i. S. d. Entscheidung des , BVerfGE 112, 164) zur Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG handelt.

  2. Dies hängt davon ab, ob die Einkünfte und Bezüge dem Unterhaltsberechtigten von Gesetzes wegen nicht zur Verfügung stehen und deshalb keine Entlastung des Unterhaltsverpflichteten bewirken können.

  3. Unterhaltszahlungen des unterstützten Vaters an seine Ehefrau können danach nicht einkünfte- und bezügemindernd berücksichtigt werden, da sie zumindest mittelbar auch der unterhaltsverpflichteten Tochter selbst zu Gute kommen, weil sie insoweit keinen Unterhalt mehr gegenüber ihrer Mutter leisten muss.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 547 Nr. 9
EFG 2010 S. 965 Nr. 12
WAAAD-40771

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.02.2010 - 11 K 1996/08 E

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen