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PiR Nr. 4 vom Seite 117

Debt for Equity Swap

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann

I. Der Ausgangssachverhalt

1. Der Tauschcharakter (Swap)

Hinter dem verkehrsüblichen Anglizismus verbirgt sich eine im Ausgangspunkt sehr einfach strukturierte Veranstaltung zur bilanziellen Sanierung von Unternehmen: Die Gläubiger – durchaus auch die Gesellschafter als Gläubiger – wandeln ihre Gläubiger- in Gesellschaftsrechte um. Bezogen auf die unternehmensspezifischen Finanzierungsquellen kann man von einer Umwandlung des Fremd- in Eigenkapital sprechen. Deshalb sind auch Gesellschafter von einem entsprechenden Vorgang betroffen, soweit sie neben der Eigen- auch Fremdkapitalfinanzierung zugunsten „ihrer“ Gesellschaft betrieben haben. Dabei steht „ for equity” für eine förmliche Ausgabe von Aktien- oder GmbH-Anteilen. Dazu im Gegensatz kann es in kleineren und mittleren Unternehmensstrukturen auch zu einem „swap“ im uneigentlichen Sinn kommen, nämlich S. 118wenn der Gesellschafter schlicht auf eine (regelmäßig) Darlehensforderung verzichtet und sich demgemäß die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital in der Kapitalrücklage niederschlägt (vgl. unter Kap. IV).

2. Die Rechtstechnik

Im Bereich größerer Unternehmen, ...

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