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FG Münster Urteil v. - 10 K 5155/05 E

Gesetze: AO § 41 Abs 2, EStG § 21, EStG § 9 Abs 1, AO § 42

Angehörigenverträge:

Nichtanerkennung einer Überkreuzvermietung zwischen Eltern und ihrem Sohn

Leitsatz

Eine Überkreuzvermietung zweier Wohnungen, die die verwandten Angehörigen zuvor getauscht haben, ist ohne weitere wirtschaftliche Gründe steuerlich nicht anzuerkennen, wenn dadurch nach ausgelaufener Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums lediglich Aufwendungen abziehbar gemacht und negative Einkünfte erzielt werden sollen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 213 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2010 S. 1035
TAAAD-40224

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FG Münster, Urteil v. 20.01.2010 - 10 K 5155/05 E

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