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OLG Celle 18.06.2009 13 U 9/09, NWB 13/2010 S. 960

Vertragsrecht | Arglistige Täuschung bei Angebot des Eintrags in örtliches Telefonregister

Enthält ein Angebotsschreiben über die Eintragung in ein örtliches Telefonregister objektiv unrichtige Angaben, die eine bereits bestehende Vertragsbeziehung suggerieren sollen, kann bereits hieraus auf den für eine Täuschungsanfechtung (§ 123 Abs. 1 BGB) erforderlichen Täuschungsvorsatz geschlossen werden. Bei einer bloß missverständlichen Darstellung kommt es insoweit vor allem darauf an, wie stark die maßgeblichen Punkte verzerrt oder entstellt sind und ob vom Absender erwartet werden konnte, dass Adressaten die wahren Umstände missverstehen würden. [i]BGH, Urteil v. 22. 2. 2005 - X ZR 123/03 NWB RAAAC-04884 Dass es sich bei den Adressaten um Gewerbetreibende handelt, die bei Prüfung und Unterzeichnung des Auftragsformulars nicht unter Zeitdruck stehen, ist dabei rechtlich irrelevant.

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