BGH Urteil v. - XI ZB 24/08

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: ZPO § 233 Fd

Instanzenzug: OLG Frankfurt am Main, 9 U 50/08 vom LG Frankfurt am Main, 2/19 O 82/06 vom Veröffentlichungen: Amtliche Sammlung: nein; BGHR: ja; Nachschlagewerk: ja

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen die Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom und vom wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde sowie die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt der Kläger.

Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 107.722 EUR.

Fundstelle(n):
YAAAD-39908