Arbeitshilfe August 2011

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten nach dem AltEinkG ab VZ 2005 - Mustereinspruch

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Besteuerung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2005: Ist die abgekürzte Leibrente weiterhin gem. § 55 Abs. 2 EStDV nur mit dem Ertragsanteil von 4 % oder mit dem Besteuerungsanteil des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG von 50 % zu versteuern? Verfassungswidrigkeit der Neuregelung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB AAAAD-39887