Ermittlung der Einnahmen aus ausländischen Investmentfonds
Leitsatz
1) Soweit § 18 Abs. 3 AuslInvestmG wegen Verstoßes gegen europäisches Gemeinschaftsrecht nicht anwendbar ist, sind die Einnahmen
des Fondsinhabers entsprechend den für inländische Fonds geltenden Regelungen des KAGG bzw. den für sog. "weiße Fonds" geltenden
Vorschriften des AuslInvestmG zu ermitteln.
2) Dabei sind die Erträge des Fonds nicht um die nicht erstattungsfähigen Quellensteuern, die von Erträgen außerhalb des Ansässigkeitsstaates
des Fonds einbehalten wurden, zu erhöhen.
3) Die Verwaltungskosten der Fonds sind, soweit sie auf die nicht steuerbaren Gewinne bzw. Verluste aus Devisengeschäften
oder Wertpapierveräußerungen entfallen, vollständig zu berücksichtigen.
4) Die luxemburgische Taxe d'Abonnement ist abzugsfähig.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.