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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2497/08 EFG 2010 S. 948 Nr. 12

Gesetze: EStG § 7g

Ansparrücklage nach § 7g EStG bei einem Betriebsübergang im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Leitsatz

Die erstmalige Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG durch den Rechtsvorgänger in dessen letzter Bilanz ist nicht mehr zulässig, wenn im Zeitpunkt der Bilanzeinreichung beim Finanzamt der Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2010 S. 1272 Nr. 21
DStR-Aktuell 2010 S. 6 Nr. 20
DStRE 2010 S. 843 Nr. 14
EFG 2010 S. 948 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 7/2011 S. 270
VAAAD-39854

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.02.2010 - 3 K 2497/08

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